Für Arbeitgeber
Intelligenter pendeln
Bike-Leasing, einfach gemacht
In den Niederlanden ist die Bereitstellung eines Fahrrads über das Leasingsystem einfach, für den Arbeitgeber kostenlos und fällt nicht unter das System der arbeitsbezogenen Kosten (WKR). Eine intelligente, nachhaltige Zusatzleistung – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
All-in für 36 Monate
Das Leasing umfasst ein Full-Service-Paket für die gesamte Laufzeit. Ihr Team ist bei Diebstahl und Schäden abgesichert und hat jederzeit Zugang zur Pannenhilfe. Keine Überraschungen – nur Unterstützung.
Für Arbeitgeber kostenlos
Als Arbeitgeber kannst du das Fahrradpaket kostenlos anbieten. Du entscheidest, ob du dich an der monatlichen Leasingrate beteiligst oder ob deine Mitarbeiter sie selbst übernehmen – flexibel in beide Richtungen.
Wie es funktioniert
1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen
Füllen Sie unser Registrierungsformular mit Ihren Unternehmensdaten aus. Nach Ihrer Registrierung wird unser Leasingpartner eine Bonitätsprüfung durchführen. Innerhalb von 24 Stunden erfahren Sie, ob Ihr Antrag genehmigt wurde.
2. Bestimmen Sie die Anforderungen
Sie erhalten Zugang zur digitalen Plattform. Legen Sie die Anforderungen für Ihre Mitarbeiter fest und teilen Sie den Registrierungslink.
3. Radfahren
Los geht's! Ihre Mitarbeiter können ihre Fahrräder auswählen und sie werden direkt zu ihren Häusern geliefert.
4. Verwaltung
Alles an einem Ort. Die digitale Plattform bietet Ihnen einen einfachen Überblick über alle Informationen für Ihre Gehaltsabrechnung.
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Fülle deine Angaben aus und erhalte unsere Leasing-Broschüre und das Whitepaper per E-Mail. Wir zeigen dir alle Möglichkeiten, ganz unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Das Fahrradpaket ist so konzipiert, dass es für dich als Arbeitgeber einfach zu handhaben ist. Dir entsteht kein Verwaltungsaufwand. Unser Leasingpartner stellt eine kostenlose Online-Plattform zur Verfügung, auf der du alles mit wenigen Klicks verwalten kannst. Sie verschafft dir einen klaren Überblick über dein Unternehmen und deine Mitarbeiter – und erledigt den Papierkram für dich.
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, während er noch einen Leasingvertrag hat, gelten die im unterzeichneten Anhang genannten Bedingungen. Dies ist das Dokument, dem der Arbeitnehmer zustimmt, bevor er sich für ein Veloretti-Fahrrad entscheidet.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Der Arbeitnehmer zahlt die restlichen Leasingraten (ohne Service und Versicherung).
- Ein Kollege kann den Mietvertrag übernehmen.
- Der Arbeitnehmer kann den Leasingvertrag auf einen anderen Arbeitgeber übertragen, der bereits mit unserem Leasingpartner zusammenarbeitet – oder der bereit ist, in ihn einzusteigen.
Der Beitritt zum Leasingplan als Arbeitgeber ist völlig kostenlos. Du entscheidest, wie der Plan für dein Team aufgebaut ist. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Volle Leasingkosten: Du trägst die monatliche Miete. Der Arbeitnehmer zahlt nur die zu versteuernde Leistung von 7 %. Dies kann als Zusatzleistung, aus dem Mobilitätsbudget oder über das Leasingfahrzeugbudget angeboten werden.
- Teilbeitrag: Du steuerst jeden Monat einen festen Betrag bei. Der Rest geht zu Lasten des Arbeitnehmers.
- Kein Beitrag: Der Mitarbeiter trägt die vollständigen Leasingkosten über die Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt. Keine Kosten für das Unternehmen.
In allen Fällen übernimmt der Arbeitnehmer folgende Kosten:
- Die monatlichen Leasingkosten (inkl. Service und Wartung)
- Den zu versteuernden geldwerten Vorteil von 7 % für die private Nutzung
Die Kosten für dich als Arbeitgeber hängen davon ab, ob du dich am Leasingpreis beteiligst oder nicht.
Jedes Veloretti-Leasing-Fahrrad umfasst eine Premium-Vollkaskoversicherung und einen 24/7-Pannenhilfe-Service, der über unseren Leasingpartner abgewickelt wird. Während der gesamten Leasingzeit ist der Arbeitnehmer gegen Diebstahl, Beschädigung und laufende Instandhaltungskosten versichert.
Seit dem 1. Januar 2020 räumt der niederländische Staat die Möglichkeit, den Leasingfahrradplan kostenlos für Arbeitgeber anzubieten. Die wichtigsten rechtlichen Punkte:
1. Der Plan fällt nicht unter die Regelung für arbeitsbezogene Kosten (WKR).
2. Die Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttolohns gegen die Leasingkosten eintauschen und erhalten dadurch einen Steuervorteil.
3. Es gilt ein fester zu versteuernder geldwerter Vorteil von 7 %, der die vollständige private Nutzung des Fahrrads ermöglicht.